Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung von Neubauten. Hierbei begleiten wir Sie bei der Ermittlung der geeigneten Gebäudekonzeptionierung und Gebäudegröße in Abstimmung mit geltendem Planungsrecht. Hierbei ist es für uns unerheblich, ob Sie ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude errichten möchten.
Sofern Sie ein Bestandsgebäude besitzen, dessen Grundstück eine umfangreichere Nutzung zulässt, ermitteln wir gerne für Sie das Erweiterungspotenzial und erarbeiten eine Planung, welche das bestehende Potential optimal ausnutzt. Hierbei berücksichtigen wir ebenfalls die bestehende und gewünschte Nutzung, sodass die angefertigte Planung bereits hierauf abgestimmt ist.
Sofern ein Planungsvorhaben durch Auflagen des Denkmalschutzes berührt oder geleitet wird, berücksichtigen wir dies auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich. Unabhängig davon ob es um Veränderungen, Restaurationen oder Wiederherstellung geht, bringen wir hierbei unser Fachwissen zu historischen Bauweisen ein und kombinieren diese mit der Expertise zu modernen und zeitgemäßen Bauweisen, sodass sich die Planungslösung in den historischen Bestand störungsfrei einfügt.
Im Bereich der energetischen Sanierung besteht aus der Historie des Unternehmens eine besondere Expertise. Unabhängig davon ob Maßnahmen an der Gebäudehülle, den technischen Anlagen oder der Gestaltung der Innenräume notwendig sind, erarbeiten wir die Lösungen unter der notwendigen Berücksichtigung des Bestands und der bestehenden Nutzung. Hierbei erreichen wir hohe Effizienzklassen der Gebäude, insbesondere wenn die Energieberatung und Haustechnikplanung von Beginn an im eigenen Haus in die Planung einbezogen werden kann.
In dicht besiedelten Gebieten besteht auch bei gut ausgenutzten Grundstücken ein hoher Bedarf an Nachverdichtungsflächen. Sofern die räumliche Umgebung dies zulässt, erarbeiten wir für Sie Konzepte um Gebäude oberhalb des Bestands zu erweitern und begleiten die Umsetzung, sodass hier zusätzlich nutzbare Flächen entstehen. Die besonderen Herausforderungen einer Aufstockung werden hierbei berücksichtigt und Bauweisen herangezogen, welche die Umsetzung effizient zulassen.
Sofern Sie unterhalb eines bestehenden Gebäudes einen Keller erweitern oder eine Tiefgarage nachträglich unter einem Gebäude anbringen möchten, können wir Ihnen gemeinsam mit langjährigen Planungspartnern aus dem Bereich Statik, Konzepte erarbeiten, welche Ihnen dies ermöglichen. Die besondere Komplexität dieser Art von Baumaßnahme ist uns aus vergangenen Projekten bekannt und das hierbei angesammelte Fachwissen ermöglicht nahezu alle denkbaren Erweiterungen im Bestand. Hierbei ermitteln wir für Sie die passenden Bauweisen und Rahmenbedingungen, um ein solches Projekt planen und umsetzen zu können.
Im Lebenszyklus einer Immobilie wird diese oftmals mehreren Nutzungen zugeführt. Sofern Sie sich für eine bestehenden Immobilie eine neue Nutzung vorstellen und sie zu diesen Zwecken umbauen möchten, ermitteln wir gerne mit Ihnen die möglichen Nutzungen sowie die entstehenden Betriebsmodelle und dazugehörigen Baukosten.
Sofern Sie eine Immobilie besitzen bei welcher Sie die Nutzung optimieren möchten, ermitteln wir gerne mit Ihnen wie sich Ihre Vorstellungen umsetzen lassen sowie die hiermit zusammenhängenden Kosten- und Zeitfaktoren für eine Umsetzung. Hierbei steht die wirtschaftliche Betrachtung des Vorhabens im Vordergrund, damit Sie die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme im Voraus eingehend bewerten können.
Nicht alle Bauvorhaben werden mit gleichbleibender Besetzung zum Ende geführt. Sofern Sie ein Projekt haben, welches unabhängig der Gründe, unterbrochen wurde und nicht mit allen vorherigen am Projekt Beteiligten zu Ende geführt werden kann, unterstützen wir Sie gerne hierbei. Hierbei arbeiten wir mit Ihnen den zu übernehmenden Projektstand auf, ermitteln welche Maßnahmen für eine Fertigstellung ergriffen werden müssen und setzen diese gerne in Ihrem Auftrag um.
Bei einer Beratung klären wir Ihren Bedarf und welche Form der Energieberatung Sie benötigen. Mit einem geförderten individuellenSanierungsfahrplan (iSFP) schaffen wir Ihnen einen Überblick der Sanierungsmaßnahmen und Einsparpotenziale zur schrittweisen Umsetzung. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Auslegung einzelner energetisch wirksamen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Reduzierung der Wärmeverluste) und Anlagentechnik (Erneuerbare Energien, wie Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Wärmenetze oder Photovoltaikanlagen), deren Umsetzung vom Bund bezuschusst werden kann.
Bei der Fördermittelberatung klären wir Sie über die möglichen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BAFA/KfW) und weitere Förderungen auf und erstellen Ihnen gerne eine Kalkulation dazu.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren BEG Fördermittelanträgen für einen KfW Effizienzhausstandard (bei Sanierung und Neubau) oder BEG-Einzelmaßnahmen. Zu den Effizienzhausstufen zählen 40, 55, 70 und 85 sowie EE-Klasse und NH-Klasse. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne für einen KFN (Klimafreundlichen Neubau). Mit einer BEG-Einzelmaßnahmenförderung erhalten Sie Zuschüsse für die Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung Außenwände, Fenstertausch,Außentüren, Dachsanierung usw.) sowie der Gebäudetechnik (Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, Raumlufttechnische Anlagen und Mess- und Steuertechnik usw.)
Gerne unterstützen wir Sie mit einer förderfähigen “Fachplanung und der Baubegleitung“ im Rahmen der Umsetzung der oben genannten geförderten Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen der Förderung.
Sofern Sie eine Anlageimmobilie betreiben, besteht eine Vielzahl von Schnittstellen zum Mietrecht. Wir arbeiten in enger Partnerschaft mit Anwälten für Mietrecht zusammen, um die Umlagefähigkeit Ihrer Baumaßnahme zu sichern. Weiterhin unterstützen wir die beauftragte Kanzlei für Mietrecht in Bezug auf notwendige Unterlagen und Berechnungen zur Mietrechtskonformen Umsetzung und Umlage Ihrer energetischen Sanierung.
Sofern Sie ein Objekt veräußern möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen einen Energieausweis für das zu veräußernde Gebäude. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und liefern Ihnen alle für den Verkauf notwendigen Unterlagen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung eines Neubaus mit der Konzeptionierung und Auslegung neu zu errichtender Anlagen, vor allem im Bereich des Wohnungsbaus, gerne jedoch auch in gewerblichen Nutzungen.
Sofern Sie eine Bestandsimmobilie besitzen bei welcher die bestehenden Anlagen keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zulassen, erarbeiten wir für Sie gerne zeitgemäße Anlagenkonzepte, welche eine Neuausstattung eines Bestandsgebäudes wirtschaftlich umsetzbar zulassen.
Sofern Sie eine Bestandsimmobilie nur anteilig sanieren möchten und nur ein Teil der bestehenden Anlagen bearbeitet werden soll, analysieren wir gerne für Sie, welche Umbaumaßnahmen eine große Auswirkung auf die Anlagenperformance haben und in welchen Bereichen Sie Ihr Geld vorrangig investieren sollten. Hierbei gehen wir auch gerne auf die anzusetzende Lebensdauer verschiedener Bauteilgruppen sowie bestehende Schäden ein und erarbeiten auf dieser Basis eine Handlungsempfehlung.
Sofern Sie haustechnische Anlagen in einer Immobilie betreiben, welche grundsätzlich in einem baulich soliden Zustand sind, jedoch durch hohe Verbrauchswerte auffallen, analysieren wir gerne mit Ihnen durch welche Maßnahmen Sie die Effizienz sinnvoll erhöhen können.
Sofern Sie einmalig auftretende oder wiederkehrende Mängel an bestehenden oder neu errichteten Anlagen erkennen, unterstützen wir Sie gerne bei der Ursachenermittlung und erarbeiten mit Ihnen zusammen Mangelbeseitigungskonzepte.
Im Bereich der technischen Gebäudeanlagen ist bei bewohnten Immobilien das Mietrecht besonders zu beachten. Hierbei kann es von möglichen Einschränkungen der Nutzer, Prüfung der Umlagefähigkeit bis zur Auswahl der richtigen Anlagen- und Ausstattungsstandards zu einer Vielzahl rechtlicher Fragen kommen. Gemeinsam mit Mietrechtsanwälten klären wir alle entstehenden Fragen gerne für Sie und liefern hier alle notwendigen Unterlagen, welche für eine juristische Bewertung notwendig sind.
Oftmals müssen Anlagen im bewohnten Zustand angepasst, saniert oder erneuert werden. Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, sind hierbei Konzepte notwendig, welche eine Anpassung der bestehenden Anlagen oder eine Neuerrichtung von technischen Anlagen bei laufendem Betrieb zulassen. Hierbei stimmen wir gerne die Anforderungen auf die jeweilige Gebäudenutzung gerne mit Ihnen ab und erarbeiten Konzepte, welche den Gebäudebetrieb während der Baumaßnahme zulassen.